Pflegefachkraft | Praxisanleiterin | Teamleitung
Pflegeleistungen

Beate Falk

Beate Falk
Pflegefachkraft | Praxisanleiterin | Teamleitung
Wir erleichtern Ihnen das tägliche Leben
in Situationen, in denen Ihre persönliche Freiheit eingeschränkt wird – mit ganzheitlicher Betreuung von der körperbezogenen Pflege bis zum stützenden Gespräch. Wir helfen Ihnen
- bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- bei der Nahrungsaufnahme (bis hin zur Sondennahrung)
- beim Toilettengang
- beim An- und Ausziehen (& Verwendung von Inkontinenzprodukten, falls nötig)
- mit pflegerischen Maßnahmen, die Kontrakturen vorbeugen
- mit Bewegungsübungen, die dazu beitragen, mobil zu bleiben
- mit präventiven Maßnahmen gegen Thrombose, Dekubitus, Lungenentzündung und Obstipation
Sie haben Fragen zur köperbezogenen Pflege oder möchten unsere Leistungen in Anspruch nehmen? Rufen Sie uns an unter 040 | 88 14 17 57 0.
Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, was wir für Sie tun können.
Zur Frage der Kosten für Pflege und Betreuung – die AK Hoherade hilft Ihnen, wenn es um Anträge geht und darum, Leistungen zu erhalten
Welche Leistungen brauchen Sie, welche können Sie in Anspruch nehmen? Wir sagen es in einem kostenfreien Beratungsgespräch. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag. Wir helfen Ihnen bei Anträgen gegenüber Ihrer Krankenkasse/Pflegekasse und ggf. auch gegenüber der Sozialbehörde, wenn es nötig ist. Voraussetzung für die Einstufung in einen Pflegegrad ist eine Begutachtung durch den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Während des Begutachtungsverfahrens sind wir gerne mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Leistungen der Pflegeversicherungen nach Pflegegrad
Eine Erklärung zu den Begriffen:
- Pflegegeld – eine Geldleistung, die für Pflegebedürftige gedacht ist, die sich von Angehörigen pflegen lassen. Eine Kombination mit ambulanten Pflegesachleistungen ist möglich.
- Sachleistung – Pflegeleistungen, die gewährt werden, wenn der Versichert einen ambulanten Pflegedienst beauftragt.
- Entlastungsbeitrag – Über den Entlastungsbeitrag können zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen abgerechnet werden.
Pflegegrad | Geldleistung (ambulant) |
Sachleistung (ambulant) |
Entlastungsbetrag (ambulant zweckgebunden) |
1 | 125 Euro | ||
2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro |
3 | 545 Euro | 1.289 Euro | 125 Euro |
4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro |
5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro |